Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
Professional Clean Facility Management GmbH Ausgabe
01.01.2022
1. Allgemeines
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen befassen sich mit den gegenseitigen Rechten und Pflichten
der Professional Clean Facility Management GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Kunden (nachfolgend
Auftraggeber).
Alle Dienstleistungen des Auftragnehmers im Bereich Facility Services erfolgen zu diesen Bedingungen, d.h. der
Auftraggeber erkennt die vorliegenden AGB als Bestandteil eines jeden Dienstleistungsvertrages des
Auftragnehmers an.
2. Vertrag
Für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Facility Services werden entsprechende Einzelverträge
aufgesetzt. Zusammen mit den AGB bilden sie eine umfassende Vertragsstruktur; welche die gegenseitigen
Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien (Auftragnehmer und Auftraggeber) regelt.
Für zukünftige Vertragsabschlüsse gelten die AGB auch ohne weitere ausdrückliche
Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart.
3. Vertragsdauer und Kündigung
Das vorliegende Auftragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien.
In Ermangelung einer anderslautenden Vereinbarung in Schriftform, werden Dienstleistungsverträge zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer je nach Vereinbarung abgeschlossen, jedoch mindestens für 1 Jahr.
Bei Laufzeitverträgen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ablauf des Vertrages, wobei die Kündigung in
schriftlicher Form zu erfolgen hat. Falls keine Partei die Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangt, so
verlängert sich dieser um ein weiteres Jahr.
Werden Dienstleistungsverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so kann jede Partei innert Frist von 3
Monaten zum Ende des Jahres kündigen.
Dienstleistungsverträge können ausserordentlich gekündigt werden, wenn die Fortführung der Zusammenarbeit
nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann
4. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vertraglich vereinbarte Arbeiten sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung
der Interessen des Auftraggebers auszuführen.
Bei der Erfüllung seiner Pflichten setzt der Auftragnehmer nur fachlich geeignete und zuverlässige Arbeitskräfte
ein. Ein tadelloser Leumund und ein korrektes Auftreten sind dabei ein Muss. Ausländisches Personal darf nur bei
Vorliegen einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung eingesetzt werden.
Der Auftragnehmer ist für die Bereitstellung die zur Reinigung benötigten Materialien, Geräte und Werkzeuge
verantwortlich. Es werden nur hochwertige Reinigungsprodukte verwendet. Sofern nicht anders vereinbart, sind
die Verbrauchsmaterialien wie Plastiksäcke, Handseifen, WC-Papier, Handtücher, Papierhandtücher,
Abfallsäcke, Toilettenpapier, Duftmittel usw. nicht im Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erfüllung der Vertragsleistungen mitzuwirken, indem er kostenlos
warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen zur Verfügung stellt.
Für den Auftraggeber empfiehlt sich, die Leistungen des Auftragnehmers periodisch zu überprüfen. Verzichtet der
Auftraggeber auf die Besichtigung und Überprüfung, so gelten die Vertragsleistungen als erfüllt, es sei denn, er
rügt nach den für Mängel getroffenen Vereinbarungen.
Das Entgelt für Dienstleistungen aus Vertrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur
Zahlung auf das vom Auftragnehmer bekannt gegebene Bankkonto zu überweisen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. geltend zu machen. Weiter
kann der Auftragnehmer eine Mahnung versenden und dafür eine Gebühr bis zu CHF 50.- stellen.
6. Mängel
Mängel wegen nicht vertragsgemässer Ausführung der Dienstleistungen sind unverzüglich und direkt dem
Auftragnehmer zu melden.
Nach Beendigung von Vertragsdienstleistungen können Mängel innerhalb von längstens höchstens 10
Arbeitstagen beim Auftragnehmer geltend gemacht werden
7.Preise
Die Preise in den Verträgen sind in Schweizer Franken (CHF) und ohne Mehrwertsteuer (MwSt.)
angegeben.
Preisänderungen treten frühestens vier Wochen nach schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber in Kraft.
Werden zusätzliche Arbeiten in Regie ausgeführt (ohne vorgängige Planung oder Kostenvoranschlag), kommen
die Regiestundenansätze sowie Zuschläge von „Professional Clean Facility Management GmbH" gemäss Vertrag
zum Tragen. Ebenso werden Einsätze für die Schneeräumung und das nach effektivem
Aufwand und den Regiestundenansätzen und Zuschlägen weiterverrechnet.
Sämtliche Zusatzleistungen von Professional Clean Facility Management GmbH" werden an den
Auftraggeber weiterbelastet, sofern diese nicht Bestandteil des bestehenden pauschalen
Leistungsumfanges sind.
8. Preisanpassungen
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, gesetzlich angeordnete Abgabeerhöhungen für Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen in der Reinigungsbranche anzupassen.
Bei bevorstehenden Anpassungen muss der Auftraggeber 30 Tage zuvor informiert werden. In einem solchen
Fall steht beiden Parteien das Recht zu, unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen, den Vertrag zu kundigen.
9. Haftung
Für alle anlässlich der Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen verursachten Personen- und Sachschäden
ist ein Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme pro Schadenfall von CHF 1'000'000 abgeschlossen.
"Professional Clean Facility Management GmbH" haftet ausschliesslich im Rahmen der abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch ihre Mitarbeitenden während der Ausübung ihrer Arbeit verursacht
wurden.
Für Schäden, die von der Versicherung nicht gedeckt sind, oder die Deckungssumme übersteigen, sowie für
Vermögensschäden ist jegliche Haftung wegbedungen.
Bei Verlust von anvertrauten Schlüsseln haftet „Professional Clean Facility Management GmbH" für die Kosten
der Ersatzbeschaffung der Schlüssel. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Schadensansprüche müssen „Professional Clean Facility Management GmbH* unverzüglich schriftlich mitgeteilt
werden, spätestens 14 Tage nach Eintritt des schädlichen Ereignisses.
10. Personal
Das eingesetzte Personal verfügt über die notwendigen Arbeitsbewilligungen und ist für die vorgesehenen
Arbeiten genügend qualifiziert und instruiert. Das eingesetzte Personal vertritt die Interessen des Auftraggebers
sowohl nach innen wie auch gegenüber Dritten und erbringt seine Leistungen kundenorientiert, zuverlässig und
pünktlich.
Dem Personal von, Professional Clean Facility Management GmbH" ist es untersagt, Kinder und andere
Familienmitglieder sowie nicht durch „Professional Clean Facility Management GmbH" angestellte Personen in
die Räumlichkeiten des Auftraggebers mitzunehmen. Während der Arbeit besteht für die Mitarbeitenden ein
Alkohol-und Rauchverbot. Ebenso ist jegliche Benutzung von Betriebseinrichtungen wie Telefonanlagen,
Kopierer, Fax, Wasserspender etc. untersagt.
Professional Clean Facility Management GmbH" und seine Mitarbeitenden sind hinsichtlich aller Wahrnehmungen
innerhalb des Betriebes des Auftraggebers zum Schweigen verpflichtet. Jede Akteneinsicht und jede Handlung,
die zu einer Gefährdung oder Verletzung des Dienst-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses führen könnte, ist
untersagt.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der statuarische Geschäftssitz der Professional Clean Facility
Management GmbH, Europa-Strasse 15, 8152 Glattbrugg, Soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht, gelten
zwischen den Parteien die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.
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