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Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma

Professional Clean Facility Management GmbH Ausgabe

01.01.2022

1. Allgemeines

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen befassen sich mit den gegenseitigen Rechten und Pflichten

der Professional Clean Facility Management GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Kunden (nachfolgend

Auftraggeber).

Alle Dienstleistungen des Auftragnehmers im Bereich Facility Services erfolgen zu diesen Bedingungen, d.h. der

Auftraggeber erkennt die vorliegenden AGB als Bestandteil eines jeden Dienstleistungsvertrages des

Auftragnehmers an.

2. Vertrag

Für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Facility Services werden entsprechende Einzelverträge

aufgesetzt. Zusammen mit den AGB bilden sie eine umfassende Vertragsstruktur; welche die gegenseitigen

Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien (Auftragnehmer und Auftraggeber) regelt.

Für zukünftige Vertragsabschlüsse gelten die AGB auch ohne weitere ausdrückliche

Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart.

3. Vertragsdauer und Kündigung

Das vorliegende Auftragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien.

In Ermangelung einer anderslautenden Vereinbarung in Schriftform, werden Dienstleistungsverträge zwischen

Auftraggeber und Auftragnehmer je nach Vereinbarung abgeschlossen, jedoch mindestens für 1 Jahr.

Bei Laufzeitverträgen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ablauf des Vertrages, wobei die Kündigung in

schriftlicher Form zu erfolgen hat. Falls keine Partei die Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangt, so

verlängert sich dieser um ein weiteres Jahr.

Werden Dienstleistungsverträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so kann jede Partei innert Frist von 3

Monaten zum Ende des Jahres kündigen.

Dienstleistungsverträge können ausserordentlich gekündigt werden, wenn die Fortführung der Zusammenarbeit

nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann

4. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vertraglich vereinbarte Arbeiten sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung

der Interessen des Auftraggebers auszuführen.

Bei der Erfüllung seiner Pflichten setzt der Auftragnehmer nur fachlich geeignete und zuverlässige Arbeitskräfte

ein. Ein tadelloser Leumund und ein korrektes Auftreten sind dabei ein Muss. Ausländisches Personal darf nur bei

Vorliegen einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung eingesetzt werden.

Der Auftragnehmer ist für die Bereitstellung die zur Reinigung benötigten Materialien, Geräte und Werkzeuge

verantwortlich. Es werden nur hochwertige Reinigungsprodukte verwendet. Sofern nicht anders vereinbart, sind

die Verbrauchsmaterialien wie Plastiksäcke, Handseifen, WC-Papier, Handtücher, Papierhandtücher,

Abfallsäcke, Toilettenpapier, Duftmittel usw. nicht im Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erfüllung der Vertragsleistungen mitzuwirken, indem er kostenlos

warmes Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen zur Verfügung stellt.

Für den Auftraggeber empfiehlt sich, die Leistungen des Auftragnehmers periodisch zu überprüfen. Verzichtet der

Auftraggeber auf die Besichtigung und Überprüfung, so gelten die Vertragsleistungen als erfüllt, es sei denn, er

rügt nach den für Mängel getroffenen Vereinbarungen.

Das Entgelt für Dienstleistungen aus Vertrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur

Zahlung auf das vom Auftragnehmer bekannt gegebene Bankkonto zu überweisen.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. geltend zu machen. Weiter

kann der Auftragnehmer eine Mahnung versenden und dafür eine Gebühr bis zu CHF 50.- stellen.

6. Mängel

Mängel wegen nicht vertragsgemässer Ausführung der Dienstleistungen sind unverzüglich und direkt dem

Auftragnehmer zu melden.

Nach Beendigung von Vertragsdienstleistungen können Mängel innerhalb von längstens höchstens 10

Arbeitstagen beim Auftragnehmer geltend gemacht werden

7.Preise

Die Preise in den Verträgen sind in Schweizer Franken (CHF) und ohne Mehrwertsteuer (MwSt.)

angegeben.

Preisänderungen treten frühestens vier Wochen nach schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber in Kraft.

Werden zusätzliche Arbeiten in Regie ausgeführt (ohne vorgängige Planung oder Kostenvoranschlag), kommen

die Regiestundenansätze sowie Zuschläge von „Professional Clean Facility Management GmbH" gemäss Vertrag


zum Tragen. Ebenso werden Einsätze für die Schneeräumung und das nach effektivem

Aufwand und den Regiestundenansätzen und Zuschlägen weiterverrechnet.

Sämtliche Zusatzleistungen von Professional Clean Facility Management GmbH" werden an den

Auftraggeber weiterbelastet, sofern diese nicht Bestandteil des bestehenden pauschalen

Leistungsumfanges sind.

8. Preisanpassungen

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, gesetzlich angeordnete Abgabeerhöhungen für Mitarbeiter und

Mitarbeiterinnen in der Reinigungsbranche anzupassen.

Bei bevorstehenden Anpassungen muss der Auftraggeber 30 Tage zuvor informiert werden. In einem solchen

Fall steht beiden Parteien das Recht zu, unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen, den Vertrag zu kundigen.

9. Haftung

Für alle anlässlich der Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen verursachten Personen- und Sachschäden

ist ein Versicherungsvertrag mit einer Deckungssumme pro Schadenfall von CHF 1'000'000 abgeschlossen.

"Professional Clean Facility Management GmbH" haftet ausschliesslich im Rahmen der abgeschlossenen

Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch ihre Mitarbeitenden während der Ausübung ihrer Arbeit verursacht

wurden.

Für Schäden, die von der Versicherung nicht gedeckt sind, oder die Deckungssumme übersteigen, sowie für

Vermögensschäden ist jegliche Haftung wegbedungen.

Bei Verlust von anvertrauten Schlüsseln haftet „Professional Clean Facility Management GmbH" für die Kosten

der Ersatzbeschaffung der Schlüssel. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Schadensansprüche müssen „Professional Clean Facility Management GmbH* unverzüglich schriftlich mitgeteilt

werden, spätestens 14 Tage nach Eintritt des schädlichen Ereignisses.

10. Personal

Das eingesetzte Personal verfügt über die notwendigen Arbeitsbewilligungen und ist für die vorgesehenen

Arbeiten genügend qualifiziert und instruiert. Das eingesetzte Personal vertritt die Interessen des Auftraggebers

sowohl nach innen wie auch gegenüber Dritten und erbringt seine Leistungen kundenorientiert, zuverlässig und

pünktlich.

Dem Personal von, Professional Clean Facility Management GmbH" ist es untersagt, Kinder und andere

Familienmitglieder sowie nicht durch „Professional Clean Facility Management GmbH" angestellte Personen in

die Räumlichkeiten des Auftraggebers mitzunehmen. Während der Arbeit besteht für die Mitarbeitenden ein

Alkohol-und Rauchverbot. Ebenso ist jegliche Benutzung von Betriebseinrichtungen wie Telefonanlagen,

Kopierer, Fax, Wasserspender etc. untersagt.

Professional Clean Facility Management GmbH" und seine Mitarbeitenden sind hinsichtlich aller Wahrnehmungen

innerhalb des Betriebes des Auftraggebers zum Schweigen verpflichtet. Jede Akteneinsicht und jede Handlung,

die zu einer Gefährdung oder Verletzung des Dienst-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses führen könnte, ist

untersagt.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist der statuarische Geschäftssitz der Professional Clean Facility

Management GmbH, Europa-Strasse 15, 8152 Glattbrugg, Soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht, gelten

zwischen den Parteien die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.

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Professional Clean Facility Management GmbH

Europa-Strasse 15, 8152 Glattbrugg, Schweiz

+41 44 554 35 54

Copyright © 2022 Professional Clean Facility Management GmbH – Alle Rechte vorbehalten.

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